CQ de DL4DE - Hallo Meschede, Hallo Welt!

Abgemahnt!

Ich hätte nie gedacht, dass ich mal einen solchen Brief bekommen sollte. Ich konnte mir das beim besten Willen nicht vorstellen. Dabei war ich mir eigentlich sehr sicher, dass ich auf dem Gebiet keine Fehler mache, weil ich um die Risiken ganz genau weiß und daher diese Art von Briefen niemals meinen Briefkasten erreichen werden.

Aber da habe ich mich wohl getäuscht, denn ich habe einmal gepennt, einmal geschludert und die einfache Regel nicht beachtet, die mir nun zum teuren Verhängnis wurde.

Die Rede ist vom Urheberrecht und dessen Verletzung, die ich begangen habe. Die Abmahnung eines Kieler Anwalts erreichte mich “wie passend “ am Aschermittwoch. Ganze 21 Seiten umfasste das Schreiben, in dem man mir vorwarf, dass ich das Foto eines professionellen Fotografen unrechtmäßig auf meiner Webseite genutzt hätte. Als ich von dem Schreiben per Telefon erfuhr, konnte ich mir diesen Vorwurf kaum vorstellen. Natürlich nutze ich für meine Berichte auch verschiedene Bilder und Fotos, suche mir dabei auch nur die heraus, die frei weiterverwendet werden dürfen und versehe diese auch immer mit einer entsprechenden Quellenangabe. Meine eigenen Fotos, die ich auf Flickr.com veröffentliche können und dürfen auch weiterverwendet werden, wenn eine entsprechende Quellenangabe angegeben wird. Daher bin ich über diese Regelungen auch bestens im Bilde und halte mich immer daran. Ich erwarte das ja auch von jedem anderen, der meine Fotos irgendwo benutzt.

Eine genauere Überprüfung zeigte dann aber, dass man hier wohl doch die berühmte Ausnahme gefunden hat. In diesem einen Bericht fehlte in der Tat die entsprechende Quellenangabe für das genutzte Foto. Der Beitrag war schon mehr als drei Jahre alt und so konnte ich dann doch nicht mehr nachvollziehen, wie und warum ich das hier vergessen habe. Somit war der Vorwurf an dieser Stelle tatsächlich berechtigt  Schuldig, was die fehlende Quellenangabe für diese eine Bild angeht.
Mit einer Entschuldigung meinerseits wollte man es seitens des Anwalts dann aber doch nicht bewenden lassen. Stattdessen fand ich innerhalb der 21 Seiten auch relativ schnell die Summe, die mich dieses kleine Versäumnis kosten solle.

  • Fotonutzung auf einer Unterseite; bis zu einem Jahr 310,00 Euro
  • Unterlassene Urhebernennung (Aufschlag 100%) 310,00 Euro
  • Verwendung zu Werbezwecken (Aufschlag 50%) 155,00 Euro

Das macht inkl. 7% Mehrwertsteuer schon allein satte 829,25 Euro.

Dieser Fotograf hat einen Vertrag über die Abtretung von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen mit dem Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) abgeschlossen. Wie man lesen kann sind das nur die Schadenersatzansprüche, die hier abgetreten wurden. Hier wird aber die Nutzung des Fotos abgerechnet, die von dem Fotografen selber auf Flickr unter der Voraussetzung der Quellenangabe frei gegeben wird. Es können also eigentlich keine Kosten für die Nutzung anfallen. Die Verwendung zu Werbezwecken ist ebenso hinfällig, da ich keine kommerzielle Webseite betreibe und damit auch keine Werbungmache und keine finanziellen Einnahmen mit dem Betrieb meiner Seite erziele. Einzig die unterlassene Urhebernennung kann man mir hier vorwerfen.

Damit aber nicht genug, denn in den oben genannten Positionen ist ja die Arbeit des freundlichen Anwalts noch nicht enthalten. Der Gegenstandswert dieser Abmahnung berechnet sich aus den besagten 829,25 Euro plus einem Unterlassungsanspruch von 6.000 Euro. Ich bin da jetzt kein Fachmann, aber ca. 8% dieser Summe waren es (inkl. Portokosten), die man mir als Rechtsanwaltskosten noch einmal obendrauf in Rechnung stellte.
Also 829,25 Euro + 546,50 Euro = 1.375,75 Euro.
Nicht schlecht, für diesen einmaligen kleinen Fauxpas, den ich mir da geleistet habe.

Nun sollte man ja der Meinung sein, dass Anwälte auch nach Recht und Gesetz arbeiten und sich möglichst genau an die Wahrheit halten. Aber wie oben schon beschrieben, scheint das dem Anwalt nicht immer so wirklich wichtig zu sein. Man wirft mir zu Unrecht mehr vor, als ich tatsächlich begangen habe.
Aber das ist wohl so üblich, wenn man ein Massenabmahngeschäft betreibt. Denn eine kurze Suche im Netz förderte mir entsprechende Hinweise dazu zu tage. Hier wird im großen Stil abgemahnt und man macht sich da wohl auch nicht die große Mühe, die Anschreiben je nach Fall anzupassen. Da werden dann grundsätzlich immer Werbeeinnahmen vorausgesetzt, ob die Webseite nun gewerblich genutzt wird oder nicht.
Ebenso wird gerne die Tatsache unter den Tisch gekehrt, dass in §97a Abs.3 Nr. 1 im Urheberrechtsgesetz festgelegt wird, dass bei nicht gewerblichen Webseiten ein Unterlassungsanspruch von max. 1.000 Euro festgelegt ist, aus denen sich die Anwaltskosten berechnen.
Ich, als juristischer Laie, komme dann auf insgesamt auf 410 Euro, die hier tatsächlich von mir zu zahlen wären, wenn ich mal bei diesen 8% für den Anwalt bleibe. Das wären nämlich 310 Euro für die unterlassene Quellenangabe, plus knapp 100 Euro für den Anwalt und seine Auslagen. Das sind knapp 1.000 Euro weniger, als gefordert.

Nun gebe ich natürlich nicht so kampflos auf und ich habe natürlich auch kein Geld zu verschenken. So machte ich mich auf die Suche nach einer adäquaten Hilfe. Ein paar Stunden habe ich im Netz über diese und ähnliche Fälle recherchiert und traf dabei auch auf das recht ansprechende Angebot der Rechtsanwaltskanzlei Plutte in Mainz. Die bieten völlig kostenlos und unverbindlich eine erste Einschätzung des eigenen Falles an und genau die suchte ich. Wie sind meine Chancen, gegen diese Abmahnung vorzugehen? Wie kann man die Kosten senken oder vielleicht sogar ganz auf 0,00 Euro reduzieren?
Ich nahm also Kontakt mit der Kanzlei auf, schickte ihnen den Schriftsatz per Mail zu und am kommenden Tag rief man mich zurück. In dem knapp einstündigen uns ausführlichen Gespräch wie gesagt, es war völlig kostenlos – erfuhr ich dann, dass die Kosten auf jeden Fall überzogen seien, ich aber ganz sicher nicht kostenlos aus der Sacher herausgehen würde. Schließlich hätte ich ja wirklich keine Quellenangabe angegeben und somit gegen geltendes Recht verstoßen.
Man gab mir am Telefon noch ein paar Tipps und Ratschläge mit auf dem Weg und bot mir natürlich auch an, das Mandat zu übernehmen, was ich vorerst aber dankend ablehnte.

Ich wandte mich an einen alten Bekannten, der nach der Schule den juristischen Berufszweig für sich entdeckt hat und seit einigen Jahren seine eigene Kanzlei in Haltern am See betreibt.
Durch ihn gelang es, die Kosten für die ganze Aktion auf weniger als die Hälfte der ursprünglichen Höhe zu reduzieren. Aber auf weniger als 650 Euro wollte sich die Gegenseite dann doch nicht überreden lassen. Man würde sonst ein Gericht über die tatsächlichen Kosten entscheiden lassen.
Dabei vermute ich aber, dass es am Ende zu einem Vergleich käme, bei dem ich dann auch wieder auf mindestens 650 Euro kommen würde. Die Gerichtskosten usw. müssen dann ja auch anteilig gezahlt werden. Es würde für mich daher eher teurer, als günstiger. Die Reisekosten kämen ja auch noch hinzu. Das Risiko dafür war mir dann doch zu groß.

Was blieb mir am Ende also anderes übrig, als zu bezahlen?

Ich habe die 650 Euro nun überwiesen und damit einen Schlussstrich unter die Sache gemacht, bevor es später noch weitere böse Überraschungen gibt. So viel Geld für ein dazu noch so einfaches und völlig unbedeutendes Foto von einem echten Profi. Und vor allem ärgere ich mich über mich selbst und dass ich in diesem Fall diese dämliche Quellenangabe vergessen habe. Eine kleine Textzeile, so wenige Worte, die mich nun viel Geld gekostet haben.

Fazit:
Ich kann nur jeden, der eine eigene Webseite betreibt oder Fotos u. ä. gerne mal auf Facebook, Twitter oder sonst wo teilt, auf das Urheberrecht hinweisen. Selbst wenn jemand seine Bilder kostenlos zur weiteren Nutzung freigibt, so muss zusätzlich in den allermeisten Fällen auch die Quelle genannt werden. Dabei spielen die Form und der Inhalt dieser Quellenangabe auch eine gewisse Rolle. Wer allzu fahrlässig damit umgeht, läuft ganz schnell Gefahr, auch eines dieser 21-seitigen Schreiben zu erhalten, die dann immer Spuren hinterlassen. Tiefe Spuren auf dem eigenen Bankkonto.

Mein besonderer Dank geht dabei an Rechtsanwalt Thomas Henke, der mir mit Rat und Tat helfend zur Seite stand. Und das trotz und auch während seines Urlaubs im fernen Osten. Vielen Dank, Thomas!

[UPDATE: 31.03.2016]

Der Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) betreibt selbst die Webseite „bilderdiebstahl.de“. Dort kann man sich als Fotograf anmelden und erhält für jeden Fall – wie in meinem – eine Prämie von 10 Euro, wenn man einen „Bilderdieb“ findet und meldet.
Zitat: „Wir gehen sodann im eigenen Namen und aus eigenem (abgetretenen) Recht gegen den Bilderdieb vor. Wir machen in unserem eigenen Namen Unterlassungsansprüche geltend und verlangen die Zahlung von Schadensersatz.“.
Wenn da nun 10 Euro an den Melder gehen, dann wird alles, was der Rechteverletzer zahlt – in meinem Fall 650 Euro – bei der VSGE bleiben. Eine echte Gelddruckmaschine.
Richtig klasse finde ich aber die Tatsache, dass der Kieler Anwalt auf der Facebook-Seite von „bilderdiebstahl.de“ die dort veröffentlichten Weiterentwicklungen der Webseite mit „Ich habe es heute gesehen. Jungs, ich bin sehr beeindruckt!“ kommentiert. Er ist sehr beeindruckt, verdient er sich mit dieser Masche doch nicht nur eine goldene Nase. Kreativ scheint er ja zu sein.

Dabei frage ich mich aber ernsthaft, wie man seine Seele als ernsthafter Fotograf an so einen Verein verkaufen kann.

[UPDATE: 12.02.2018]

Zufällig stolperte ich gerade noch über einen sehr lesenswerten Bericht von Netzpolitik.org.
Dort hat man sich einmal die Hintergrüne zum „Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE)“ angesehen und beleuchtet die Hintermänner.
–> Die Cider Connection: Abmahnungen gegen Nutzer von Creative-Commons-Bildern

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Für alle, die ebenfalls Post in diesem Zusammenhang erhalten haben, verweise ich einmal auf die Webseite von RA Himburg aus Berlin: [KLICK HIER]

9 Kommentare

  1. Axel

    Hallo Mett Wurst,
    ich würde mich freuen, wenn Du Dich später vielleicht noch einmal an diesen Blog erinnern würdest, wenn sich in dem Zusammenhang noch einmal etwas tut.
    Ich bin sehr am Fortgang interessiert.
    Danke für Deinen Kommentar und weiterhin viel Erfolg!!!

  2. Dr. Mett Wurst

    Ich hatte wohl um die gleiche Zeit wie Du die Post dieser Kanzlei im Briefkasten, natürlich mit identischer Summe die gefordert wurde. Wollte mich über meine Anwältin mit ihm auf 400,- einigen. Dies hat er abgelehnt und auch 650,00 gefordert. Nach 3 Nächten wo ich die Sache überschlafen habe, entschied ich mich nicht darauf einzugehen. Soll er doch klagen, das wäre wohl wirtschaftlicher Blödsinn. Und wenn doch, ich hätte schon gern ein Urteil. Mir egal, ich sitze das jetzt einfach aus. Bis Ende 2019 hat er nun Zeit mich zu verklagen. Ach ja, betroffen war ein privater Blog mit Traffic im Promillebereich und eigentlich seit 3 Jahren fast vergessen.

  3. Axel

    @Marco:
    Vielen Dank für Deinen Kommentar.
    Ich habe das Foto gerade aus reinem Selbstschutz direkt gelöscht. Gebranntes Kind und so. Kennst das ja selber. 😉
    Der gute Herr Vorderstraße scheint ja ein ganz patenter Do-It-Yourself-Abmahner zu sein. Auf der Webseite http://www.kanzleikompa.de/2014/12/31/cc-lizenz-abzocken-sylvesterknaller-fuer-dirk-vorderstrasse/ las ich schon einiges über ihn. Allerdings scheint er ja auch schon eine Menge Gegenwind zu bekommen, was ich hiermit ausdrücklich begüße.
    Schon traurig, dass es solche Menschen gibt.

  4. Marco

    Mich haut es gerade aus den Socken als ich lese, wer der Urheber deines Artikelbildes ist. Genau der Flickr Fotograf, der mich damals abgemahnt hat! Ich würde mir 3 mal überlegen, ein Bild von Dirk Vorderstraße auf meiner Website zu verwenden. Google mal den Namen. Die Internetgemeinde ist, gelinde gesagt, nicht so gut auf ihn zu sprechen.

    Und mit welchem Hintergedanken Herr Vorderstraße darauf kommt, ein Bild zum Thema „Abmahnung“ zu veröffentlichen – darüber will ich gar nicht spekulieren. Aber eine gewisse Komik hat es schon, muss ich zugeben. Da fotografiert er seine Mustervorlage, die er schon hundertfach verwendet hat um Webmaster abzumahnen, und lädt sie bei Flickr hoch. Dann verwendet ein Opfer des Abmahnwahns dieses Foto und wird (wir wollen es nicht hoffen) gleich noch einmal abgemahnt, weil Herr Vorderstraße möglicherweise zu dem Schluss kommt, dass die Urhebernennung nicht sachgemäß erfolgt ist.

    Ich spekuliere zwar nur – aber drauf ankommen lassen würde ich es bei H. Vorderstraße nicht. Was wenn man zB sagen würde, du forderst deine Leser dazu auf, das Bild in sozialen Medien zu teilen. Die Teilen-Funktion, wenn man über das Bild hovert, macht ja genau das. Und bei Facebook würde das Bild dann ohne Urhebernennung erscheinen. Hier ein Beitrag von deinem Namensvetter zu diesem Thema:
    http://rechtsanwalt-schwenke.de/urheberrechtsverstoesse-social-media-buttons-tipps-risikovermeidung/

    Oder wenn man sagen würde, die Urhebernennung muss sofort sichtbar sein. Mit der Maus über das Bild hovern kann man ja von nicht so versierten Internetnutzern nicht erwarten…

  5. Axel

    @Hannes: Am besten alles protokollieren. Screenshots machen und zu jedem Foto gesondert abspeichern. Lächerlich, aber ohne das könnte es bei so einem Fall später unnötige Diskussionen geben.

  6. Hannes

    Danke für den Bericht, Axel!

    Was man noch checken müsste: Was ist, wenn man bspw. vor drei Jahren ein Bild unter cc-Lizenz in einem Blog-Artikel verwendet hat und der Fotograf vor einem Jahr die Lizenz geändert hätte?

    Es ist ein Sumpf.

  7. Marco

    Mir ist ähnliches passiert. Habe zwar unter jedem Bild den Urheber genannt. Da ich CC lizensierte Bilder aber auch als Artikelbilder (WordPress) nutze, wurden sie auch in Teasern (Vorschauen für die eigentlichen Artikel) verwendet. Dort fehlte die Urhebernennung. Ich dachte mir: Es ist ja nur eine Vorschau. Und wer klicken kann gelangt ganz einfach zu dem eigentlichen Artikel, wo das Bild inklusive Urhebernennung zu sehen ist. So großzügig darf man die Namensnennung aber leider nicht auslegen.

    Ich glaube, es waren damals etwa 700 Euro, die ich zahlen sollte. Ich konnte das ganze auf ca 300 Euro drücken, habe allerdings inkl Anwaltskosten 650 gezahlt.

    In meinem Fall schien die Abmahnung vom Fotografen selbst angeleiert worden zu sein. Für solche Flickr User würde ich mir eine Blacklist wünschen 🙂

    Wenn aber jetzt schon jeder Hinz und Kunz Bilderdiebe bei der oben genannten Website denunzieren kann sehe ich schwarz.

  8. Christian Kleemann

    Mist. Da guck ich doch gleich mal bei mir nochmal nach. Ich hatte das Thema ja auch schonmal in Köln …

  9. Dark Lord / Avange rAngel

    Autsch. Aber das kenne ich ebenfalls. Bei mir war es ein Zitat, bei dem ich den Autor nicht kannte. Dieser, bzw. diese, hat sich dann auch umgehend bei mir gemeldet und Schadenersatz gefordert. Ich bin glimpflich davongekommen mit 20 Teuronen und ohne Anwalt.

    Sicherlich, ich kann durchaus beide Seiten verstehen. Ich würde auch nicht wollen, dass meine Texte woanders genutzt werden und das möglicherweise noch gewinnbringend. Und würde dementsprechend böse reagieren. Allerdings sollte eine formale Entschuldigung auch möglich sein, alles andere ist Geldgier, wenn der Angemahnte oder Abgemahnte einsichtig ist und zudem nicht gewinnbringend handelt. Die Menschen sind Geier geworden. Nein, das waren sie schon immer. Aber nun sind sie es legal.

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