CQ de DL4DE - Hallo Meschede, Hallo Welt!

Monat: Juni 2017

Deutschland – Nur echt mit großem ẞ!

Es ist für mich fast wie ein kleines Déjà-vu.

Damals vor etwa 18 Jahren, als der Euro eingeführt wurde und im Unternehmen jeder mehr oder weniger konkret den Drang verspürte, das Euro-Zeichen (€) nutzen zu wollen/müssen. Es gab Updates für Betriebssysteme, Office-Anwendungen usw. und ich weiß noch, dass die Installation dieser Updates im gesamten Unternehmen eine echte Herausforderung war.
Im Download-Bereich der Chip findet man übrigens heute noch das Euro-Update für Microsoft Office 95/97.

Und wie sieht es heute aus?
Im Jahr 2017 wird wieder Geschichte geschrieben, was die Deutsche Sprache und ihre Schrifzeichen angeht. Seit gestern, 29.06.2017, ist das große Ess-Zett (ẞ) zum Bestandteil der amtlichen deutschen Rechtschreibung geworden. Laut Wikipedia wurde es aber bereits im April 2008 in den Unicode-Standard aufgenommen, so dass es bereits einige Schriftarten gibt, die dieses neue Zeichen bereits beinhalten. Die Eingabe erfolgt über die Tastenkombination SHIFT + ALTGR + ß oder als Alternative über ALT + 7838 über den Ziffernblock.

Damit entfällt zum Glück die Notwendigkeit, dieses neue Zeichen auf allen Rechnern verfügbar zu machen. Die wichtigsten und gebräuchlichsten Schriftarten bringen das ẞ schon mit und für die vielen anderen Fonts wird es früher oder später auch neue Varianten geben.
Im Gegensatz zum €-Symbol wird das ẞ ja auch nicht so oft zum Einsatz kommen, so dass es wohl kaum negativ auffallen wird. Wir haben es in der Vergangenheit ja auch geschafft, ohne dieses Zeichen auszukommen.

Ein hoch auf die deutsche Sprache! DEUTSCHLAND, von heute an mit großem ẞ! 😉


Weiterführende Links zu diesem Thema:
Berliner Zeitung | Stuttgarter Zeitung | Spiegel  | Duden

Grafik von Karl432 (CC BY-SA 3.0) via Wikipedia

Anfangsgespeister Langdraht for my win!

In einem Jahr kann viel geschehen.
Seit meinem Wiedereinstig in die Welt des Amateurfunk hat sich meine Station bereits mehrfach verändert und bei Wahl der eingesetzten Kurzwellenantennen tat und tut sich auch einiges.

Für die Kurzwelle begann ich vor einem Jahr mit zwei Alumasten, die ich zum Teil aus meinen früheren Aktivitäten noch besaß und deren Fundamente und Hülsen noch vorhanden waren. Diese Masten befinden sich in je einer Grundstücksecke etwa 30m voneinander entfernt. Zwischen ihnen spannte ich für den Anfang einen Kelemen 80-40-20 Dipol, der mir von meinem langjährigem Nachbarn Wolfgang, DL8DZ, zur Verfügung gestellt wurde. Der Speisepunkt war am Dachgiebel angebracht, was nicht optimal, aber mehr oder weniger aus der Not heraus nicht anders möglich war. Ohne einen erhöhten Montagepunkt für die Einspeisung hätte die Antenne zu stark durchgehangen.
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Tag der Bundeswehr 2017 in Augustdorf

Am vergangenen Samstag, 10.06.2017, fand an insgesamt 16 Standorten in Deutschland der „3. Tag der Bundeswehr“ statt.

Wie bereits 2015 besuchte ich in diesem Jahr zusammen mit meinem Sohn die „Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne“ in Augustdorf.
Auch für jemanden wie mich, der seine damalige Wehrpflicht verweigert und sich lieber die Zeit im Zivildienst vertrieben hat, war die Veranstaltung wieder sehr interessant und sehenswert. Mit 12 Jahren ist das Interesse meines Sohnes an großen technischen Geräten und Fahrzeugen nun auch spürbar gewachsen, sodass wir uns gemeinsam auf den Weg gemacht haben.
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Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten? [UPDATE]

[Aktuelles Update vom 14.07.2017 siehe Ende des Berichts]


Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit haben die oben genannte Verordnung erstellt.

Es geht um §23 Absatz 1a und 1b der Straßenverkehrsordnung.

Darin geht es um die Beeinträchtigungen der Fahrleistung des Fahrzeugführers, was in einigen Fällen sogar zu Unfallereignisse im Straßenverkehr führt. Diese beruhen oftmals auf einer zu langen Blick-Ablenkung durch Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsmittel während der Fahrt – so die Verordnung.
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