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Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten? [UPDATE]

[Aktuelles Update vom 14.07.2017 siehe Ende des Berichts]


Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit haben die oben genannte Verordnung erstellt.

Es geht um §23 Absatz 1a und 1b der Straßenverkehrsordnung.

Darin geht es um die Beeinträchtigungen der Fahrleistung des Fahrzeugführers, was in einigen Fällen sogar zu Unfallereignisse im Straßenverkehr führt. Diese beruhen oftmals auf einer zu langen Blick-Ablenkung durch Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsmittel während der Fahrt – so die Verordnung.

Aufgrund dessen wurde damals schon das Verbot zur Nutzung von Handys usw. im Straßenverkehr ausgesprochen. Dieses Verbot erstreckte sich bisher nur auf die Nutzung von „Mobil- und Autotelefonen“.

Nun soll ein neuer Entwurf dieses Gesetz ändern:

 (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

    1. hierfür das Gerät nicht aufgenommen oder nicht gehalten wird und
    2. entweder
      a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
      b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitiger Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist, die einen Zeitraum von einer Sekunde nicht überschreitet.

Die Aufzählung der darunterfallenden Geräte ist nicht abschließend.

Darunter fallen (Zitat) z. B. sämtliche Handys, Smartphones, BOS- und CB-Funkgeräte, auch solche mit reinem push-to-talk-Modus, Tablet-Computer, Touchscreens, elektronische Terminplaner, Diktiergeräte, E-Book-Reader, MP3-Player, Personal Computer, DVDund Blu-Ray-Player, CD-Rom-Abspielgeräte, Smartwatches, Walkman, Discman und Notebooks.

Wir dürfen gespannt sein, was am Ende im Detail dabei herauskommt.
Letztlich würde es in dieser Form wohl dazu führen, dass der mobile Betrieb aus dem fahren Auto heraus nicht mehr möglich sein wird.

Nachzulesen ist die oben genannte Verordnung [HIER]


[Update 07.07.2017]

Mit einem nun veröffentlichten Schreiben vom 5. Juli hat das Bundeskanzleramt seine in der BR-Drucksache 424/17 vorgeschlagenen Änderungen an der Straßenverkehrsordnung (StVO) zurückgezogen. Der Bundesrat solle nicht weiter über die Gesetzesänderung beraten.

Das Verkehrsministerium und das Umweltministerium haben dem Bundesrat am 12. Juli 2017 einen neuen Verordnungsentwurf zu Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit der Bitte um Zustimmung zugesandt. Kurz gesagt, soll das Verbot für die Nutzung von Funkgeräten bis in das Jahr 2020 aufgeschoben werden.
Details dazu ist im Funkmagazin [HIER] nachzulesen.

Das Schreiben ist unter folgender Adresse veröffentlicht: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0401-0500/zu424-17.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 


[Update 14.07.2017]

Das Verkehrsministerium und das Umweltministerium haben dem Bundesrat am 12. Juli 2017 einen neuen Verordnungsentwurf zu Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit der Bitte um Zustimmung zugesandt. Kurz gesagt, soll das Verbot für die Nutzung von Funkgeräten bis in das Jahr 2020 aufgeschoben werden.

4 Kommentare

  1. ANDREAS Schmidt

    Es wird halt immer bekloppter in diesem Land.Die so was beschließen sollten selbst malLKW fahren und in fremden Gegenden Entladestellen bzw.Kippstellen suchen.

  2. Tasso

    Verboten wird, was man sich verbieten lässt.

  3. klaus

    Nicht erwischen lassen 😉

  4. Jürgen

    Ja aber wenn die Frequenz doch vorher eingestellt ist, dann per VOX Betrieb gearbeitet wird müsste es eventuell doch gehen. Mal sehen wies im Endeffekt gehandhabt wird

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