[Aktuelles Update vom 14.07.2017 siehe Ende des Berichts]


Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit haben die oben genannte Verordnung erstellt.

Es geht um §23 Absatz 1a und 1b der Straßenverkehrsordnung.

Darin geht es um die Beeinträchtigungen der Fahrleistung des Fahrzeugführers, was in einigen Fällen sogar zu Unfallereignisse im Straßenverkehr führt. Diese beruhen oftmals auf einer zu langen Blick-Ablenkung durch Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsmittel während der Fahrt – so die Verordnung.
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