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Schlagwort: Werkstatt

Dann doch lieber zur Fachwerkstatt

Es kommt ja zum Glück eher selten vor, dass dem eigenen Auto das Licht ausgeht. Aber bei dem, was man im Anschluss tut, um den Defekt wieder reparieren (zu lassen), kann man viel Zeit, Geld und Nerven sparen.

Auf der Fahrt zurück vom Training bemerkte mein Sohn, dass der Bordcomputer etwas Neues zu vermelden hatte. Das Abblendlicht auf der Beifahrerseite war defekt und sollte ausgetauscht werden, so die Meldung im Display. Erstmalig nach 4-½ Jahren und 114.000km hauchte einer der Scheinwerfer sein Licht aus. Natürlich wollte ich nicht lange nur einäugig herumfahren und so fuhr ich am darauffolgenden Montag in der Mittagspause zu ATU (Autoteile Unger).

Telefonisch fragte ich knapp zwei Stunden vorher nach einem Termin. Der Tausch der Glühlampen am Opel Astra H sei gar kein Problem. Das ginge schnell und einfach und kann ohne Termin erledigt werden. Ich solle einfach vorbei kommen, gerne auch in der Mittagszeit.
Und das tat ich dann auch. Es war kurz vor 13Uhr, als ich auf den Hof der ATU Filiale in Brilon fuhr. Im Laden waren noch zwei Kunden und nach einer sehr kurzen Wartezeit fragte mich einer der Angestellten nach meinem Anliegen. Ich erklärte, dass ich kurz vorher angerufen hatte und worum es geht. Von einem Telefonat wüsste er nichts, aber er könne mir ja schon einmal die möglichen Ersatzlampen zeigen. – Die Kollegen in der Werkstatt seien übrigens alle gemeinsam in der Mittagspause. Warum mir am Telefon eine ganz andere Aussage getroffen wurde, wobei der Herr am Telefon sich klar als Mitarbeiter der Filiale Brilon zu erkennen gab, konnte er mir nicht beantworten.
Bei den Lampen angekommen zeigte er mir dann so einiges aus dem reichhaltigen Sortiment. Angefangen von 50% mehr Lichtleistung bis hin zu 100% mehr Lichtausbeute im Gegensatz zu den Originalleuchten. Dazu verschiedene Hersteller, verschiedene Farben und und und.

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Von Autogasanlagen und dem TÜV…

Es folgt eine etwas längere Geschichte, die auf Tatsachen beruht.
Namen von direkt betroffenen Personen und Firmen habe ich bewusst ausgelassen, da ich hier niemanden anprangern möchte.

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Damals. Vor mehr als drei Jahren bestellte ich ein neues Fahrzeug. Ein ganz neues sollte es sein und es sollte mit einer Autogasanlage ausgestattet werden. Diesen zusätzlichen Wunsch konnte man leider nicht direkt im Werk in die Tat umsetzen, so dass nach der Anlieferung der Händler in seiner Werkstatt aktiv werden musste.

Das Fahrzeug wurde ausgeliefert und alles war gut. Das günstige LPG kam als Treibstoff zum Einsatz und drei Jahre lang war die Welt schön. Günstiges Reisen mit Autogas im Tank und nur das seltene Bedürfnis, das überteuerte Superbenzin tanken zu müssen. Er tolles Gefühl, wenn man an der Tankstelle weniger als die Hälfte des normalen Preises zahlen muss und man dafür neidvolle Blicke der anderen Kunden erhält.

Anfang Februar stand nach drei Jahren der erste Termin für die Hauptuntersuchung an, der für einen Neuwagen ganz sicher kein Problem darstellen wird – so sollte man meinen. Aber weit gefehlt, denn schon nach ca. zwei Minuten wurde die Prüfung durch den Mitarbeiter der DEKRA beendet. Plakette abgelehnt.
Und warum? Ganz einfach. Die eingebaute Autogasanlage war schuld. Denn um die Plakette zu erhalten, hätte diese gar nicht eingebaut sein dürfen, denn sie war schlicht und ergreifend nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen, was aber laut dem Prüfer zwingend notwendig ist.

Es blieb mir also nichts anderes übrig, als wieder nach Hause zu fahren. Das aber mit der Gewissheit, dass ich im Grunde genommen drei Jahre lang ohne eine Betriebserlaubnis unterwegs war. Nicht auszudenken, was geschehen wäre, wenn aufgrund eines Defekts der Autogasanlage ein Fremdschaden entstanden wäre. Von Personenschäden einmal ganz zu schweigen.

Am nächsten Tagen kontaktierte ich den Händler, bei dem ich das Fahrzeug gekauft habe und der auch den Einbau der Autogasanlage durchgeführt hatte. Die Antwort des Inhabers machte mich mehr als stutzig. Sein Unternehmen hätte schon viele dieser Anlagen verkauft und verbaut. Eingetragen hätte man davon noch keine einzige. Auch der TÜV-Prüfer, der ihn regelmäßig aufsucht, würde immer Plaketten für die Hauptuntersuchung vergeben, auch wenn eine nicht eingetragene LPG-Anlage im Fahrzeug verbaut ist. Die von ihm verbauten Systeme hätten alle eine E-Prüfnummer und müssten aus diesem Grund nicht eingetragen werden.

Tja, wem sollte ich nun glauben? Dem Prüfer der DEKRA, der klar und unmissverständlich sagte, dass jede Veränderung am Motor vor allem in Bezug auf den verwendeten Treibstoff eintragungspflichtig sei? Oder meinem Händler, der mir leider schon in der Vergangenheit bewies, dass so manches kleinere Problem für ihn unlösbar war, weil es bei ihm angeblich nicht auftrat? Ich entschied mich dazu, eine dritte Meinung einzuholen und nahm Kontakt mit dem TÜV-Nord auf. Über deren Webseite stellte ich die Anfrage nach der Eintragungspflicht der Autogasanlagen. Die Antwort dazu kam binnen weniger Stunden inkl. einem kleinen offiziellen Dokument im Anhang aus dem klar hervorging, dass der DEKRA-Prüfer wohl doch Recht hatte. Jede Autogasanlage ist grundsätzlich eintragungspflichtig. Ohne Ausnahme.

Ich kontaktierte also erneut meinen Händler und übermittelte ihm die Aussage des TÜV-Nord. Dabei erfuhr ich nun, dass gar nicht seine Werkstatt, sondern eine anderes Unternehmen von ihm beauftragt wurde, die Autogasanlage in mein Fahrzeug einzubauen. Angeblich hätte sich sein spezialisierter Mitarbeiter kurz vor dem Termin verletzt und hätte für den Einbau daher nicht zur Verfügung gestanden, so dass die Anlage in einer anderen Werkstatt eingebaut werden musste, um nicht den Auslieferungstermin zu verpassen. Ich konnte nur noch mit dem Kopf schüttelten und bat um Namen und Telefonnummer der besagten Werkstatt.

Dort rief ich direkt im Anschluss an und bat um Auskunft über die durchgeführten Arbeiten. Und das ist gar nicht so einfach, wenn man auf einen Fall verweist, der schon drei Jahre zurück liegt. Die Dame am Telefon bat mich um Angabe der Fahrgestellnummer, die ich ihr natürlich nicht so spontan am Telefon nennen konnte. Mit der Angabe des Kennzeichens könnte sie nichts anfangen, da sich dieses im Laufe der Zeit ja ändern kann und sich damit nicht eindeutig auf ein Auto zurückschließen lässt. Alle Fahrzeuge, die in ihrer Werkstatt bearbeitet werden, werden grundsätzlich mit ihrer Fahrgestellnummer festgehalten. Ok, diese Begründung war mehr als schlüssig und so lief ich zum Parkplatz, ermittelte die Fahrgestellnummer und rief die Dame erneut an.
Sie prüfte die Nummer im Computer, konnte allerdings nichts finden. Wir glichen die Nummern erneut ab, aber es blieb dabei. Ich gab ihr daraufhin noch ein paar andere Informationen zu meinem Fahrzeug und sie versprach, mich später zurückzurufen.
Zwei Stunden später klingelte das Telefon und sie sagte mir, dass trotz intensiver Suche, kein Datensatz zu meinem Auto gefunden werden konnte. Weiter sagte sie mir, dass sie sogar beim Hersteller der Autogasanlage angerufen habe. Denn dort werden alle verkauften Anlagen mit ihren Seriennummern-  zusammen mit den dazu passenden Fahrgestellnummern der Autos in einer Datenbank gespeichert. Und dort habe man von meiner Fahrgestellnummer auch noch nie etwas gehört. Es täte ihr sehr leid, aber sie hätte nun keine weitere Möglichkeit mir zu helfen. Ich dankte ihr ihr für ihre Bemühungen und legte auf.

 

Fassen wir bis hierher einmal zusammen:

Ein Auto wird inklusive einer Autogasanlage angeboten, verkauft und später an den Kunden ausgeliefert.
In den Fahrzeugpapieren befinden sich trotz bestehender Eintragungspflicht keine Eintragungen.
Die mit dem Einbau beauftrage Werkstatt kennt das betroffene Fahrzeug nicht.
Der Hersteller der Autogasanlage, der über alle verkauften Anlagen Buch führt, kennt das Fahrzeug ebenfalls nicht.

Das sind so viele Ungereimtheiten, dass ich hier schon lange nicht mehr nur an Zufälle glauben wollte. Woher stammt die Autogasanlage in meinem Auto nun wirklich? Ist sie vom Laster gefallen und womöglich in irgendeiner Hinterhofwerkstatt von irgendeinem Amateur zusammengepfuscht worden?

Mit einer gewissen Wut im Bauch konfrontierte ich meinen Händler mit allen gesammelten Fakten und bat umgehend um eine ausführliche und stichhaltige Stellungnahme. Die folgte relativ schnell, dafür aber nicht sonderlich ausführlich. Man übermittelte mir eine Kopie der Rechnung der beauftragten Werkstatt und die des Lieferanten der Autogasanlage, auf der auch mein Name vermerkt war. Er habe in der Zwischenzeit mit der anderen Werkstatt gesprochen und man hätte dort bei der Datenaufnahme einen Fehler gemacht und das Feld für die Fahrgestellnummer sei nur mit Nullen (0) gefüllt gewesen. Vermutlich menschliches Versagen.
Ich forderte daraufhin die umgehende und sofortige Abnahme der Anlage durch einen entsprechenden Sachverständigen, das Durchführen der Hauptuntersuchung und natürlich die Übernahme sämtlicher Kosten, die daraus hervorgehen. Allein die Kosten für die Hauptuntersuchung war ich bereit zu übernehmen, denn die hätte ich ja so oder so bezahlen müssen.
Ein Termin war für die kommende Woche gefunden und ich begab mich an besagtem Tag in die 70km entfernte Werkstatt und gab mein Auto ab. Für die Dauer der Arbeiten erhielt ich einen kostenlosen Leihwagen. Na, wenigstens das war drin.

Am Abend des darauffolgenden Tages holte ich mein Fahrzeug wieder ab. Eine neue Plakette auf dem hinteren Kennzeichen signalisierte mir, dass wohl alles glatt gelaufen war. Man übergab mir die Unterlagen der Haupt- und Abgasuntersuchung und das Prüfprotokoll der Abnahme der Autogasanlage.

Um nun vollends glücklich und zufrieden zu sein, fehlten nur noch der Gang zum Straßenverkehrsamt und die Änderung von Fahrzeugbrief und -schein. Dies konnte ich der Zwischenzeit auch erledige, so dass ich nun nach insgesamt 3 -¼ Jahren endlich offiziell und ohne schlechtes Gewissen am Straßenverkehr teilnehmen darf.

 

Zum Schluss sei mir noch ein Wort gegönnt:

Liebe Werkstattbetreiber und Autohändler,
bitte informiert euch richtig und vollständig über die geltenden Gesetze in unserem Land und ruft eure Kunden, die hier ganz sicher unwissend ohne eine gültige Betriebserlaubnis auf diesen Straßen unterwegs sind, zu einem Termin in die Werkstatt. Denn bei einem möglichen Schaden wird man immer den Halter haftbar machen. Wenn hier keine Versicherung für die Kosten aufkommt, so kann dies den finanziellen Ruin für sie bedeuten.

© 2024 Axel Schwenke

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